Auto, Initiativen, ÖPNV, Verkehr

Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) in Hessen

Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) stellen eine nützliche Ergänzung des Individualverkehrs dar. Seit ihrer Zulassung 2019 wurde das Angebot an E-Scootern massiv ausgeweitet. In vielen deutschen Großstädten gibt es mittlerweile mehrere tausend E-Scooter. So auch in Frankfurt am Main, wo laut Schätzung der Stadt rund 6.500 E-Scooter zur Nutzung bereitstehen. Ein großes Problem für viele Städte ist allerdings das Abstellen der E-Scooter nach Nutzungsende. Wer den E-Scooter nicht mehr nutzen möchte, muss den Mietvertrag via App beenden und kann den E-Scooter dann etwa an einem beliebigen Ort abstellen (sog. Free-Floating-Prinzip). Um „wildes“ Abstellen an bestimmten Stellen zu verhindern, haben die Anbieter inzwischen einige wenige Flächen für das Abstellen via Geofencing gesperrt, sodass hier der Mietvertrag nicht beendet werden kann, z.B. die Gegend am Mainufer in Frankfurt oder etwa Fußgängerzonen. Allerdings können die E-Scooter trotzdem an vielen, für andere Verkehrsteilnehmer ungünstigen Orten abgestellt werden. So behindern E-Scooter in der Innenstadt häufig Fußgänger und Radfahrer oder versperren Parkflächen.

Die Stadt Frankfurt am Main möchte dieses System des Geofencing nutzen und für E-Scooter zukünftig nicht nur bestimmte Flächen sperren, sondern umgekehrt direkt feste Abstellflächen zuweisen. Ganz ähnlich verhält es sich schon jetzt bei anderen Sharing-Angeboten, z.B. die mietbaren Fahrräder der Deutschen Bahn, die nur an bestimmten Stationen angemietet und wieder zurückgegeben werden können. Die Landesregierung hat hier nach eigenen Angaben bisher keinen Handlungsbedarf gesehen (siehe Drs. 20/4268). Nach dem Urteil des OVG Düsseldorf ist es Gemeinden möglich, durch eine Sondernutzungserlaubnis feste Abstellflächen zu deklarieren. Das bisherige Free-Floating-Prinzip, wonach jeder Nutzer den E-Scooter an fast jedem beliebigen Ort abstellen kann, wäre damit aufgehoben.

Ein weiteres Problem der E-Scooter-Nutzung ist die Sicherheit. Laut der ersten Jahresstatistik zur Verkehrssicherheit nach Zulassung der E-Scooter aus dem Jahr 2020 vom Statistischen Bundesamt (https://www.desta- tis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/03/PD21_N021_462.html) gab es allein in Hessen 145 Unfälle mit Personenschaden, wobei 29 Personen schwer verletzt wurden. Rund ein Drittel der unfallbeteiligten E-Scooter- Nutzer war jünger als 25 Jahre. Auch hier besteht Handlungsbedarf.

Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:06377_Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) in Hessen