Initiativen

Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Hessisches Klimagesetz – HKlimaG)

Das Hessische Klimagesetz sieht derzeit die Einrichtung eines wissenschaftlichen Klimabeirats vor, der das Land jährlich rund 200.000 Euro kostet. Ein erkennbarer zusätzlicher Beitrag zum Klimaschutz oder zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen ist jedoch nicht nachvollziehbar.

Mit der Gesetzesänderung soll der Klimabeirat daher entfallen. Die freiwerdenden Mittel können gezielter für konkrete Klimaschutzmaßnahmen, Investitionen in klimafreundliche Technologien oder die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude eingesetzt werden. Ziel ist eine effizientere, sparsame und wirkungsorientierte Klimapolitik.

Dr. Stefan Naas
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