Initiativen, Wirtschaft

Gesetz zur befristeten Flexibilisierung der Sonntagsöffnung

Das Gesetz zur befristeten Flexibilisierung der Sonntagsöffnung in der Corona-Pandemie soll die maximale Anzahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen auf acht Tage mit maximal zwei Adventssonntagen pro Jahr erhöhen. Dies soll allen voran der Stärkung der Hessischen Innenstädte in Zeiten der Corona-Pandemie dienen.

Auch ist hierfür der Wegfall des Erfordernisses eines Anlassereignisses vorgesehen.

Das ganze Gesetz finden Sie hier: Gesetz zur befristeten Flexibilisierung der Sonntagsöffnung

Debatte im Hessischen Landtag:

  1. Lesung

2. Lesung

Dr. Stefan Naas
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