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Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren — Hessisches Planungsbeschleunigungsgesetz (HPlanBeschG)

Dringend benötigte Infrastrukturprojekte in Hessen scheitern zu oft nicht am politischen Willen, sondern an langwierigen und komplexen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Gerade im Straßen- und Brückenbau führen redundante Verfahrensschritte, unklare Fristen und landesspezifische Sonderregelungen regelmäßig zu jahrelangen Verzögerungen.

Die Folgen sind spürbar: Sanierungsbedürftige Brücken bleiben länger in Betrieb als vertretbar, Verkehrsengpässe werden nicht rechtzeitig beseitigt und wichtige Investitionen verzögern sich. Das schwächt die wirtschaftliche Entwicklung und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit.

Der Gesetzentwurf setzt genau hier an. Verbindliche Fristen für Stellungnahmen, eine klare Rechtslage zum Stichtag der Antragstellung sowie der Verzicht auf verpflichtende Erörterungstermine in bestimmten Fällen sorgen für mehr Effizienz im Verwaltungsverfahren. Gleichzeitig werden Doppelprüfungen im Naturschutzrecht vermieden, indem Genehmigungen gebündelt werden.

Damit entsteht ein schlanker, rechtssicherer Rahmen für Planfeststellungsverfahren. Infrastrukturvorhaben können schneller umgesetzt werden, ohne grundlegende Schutzstandards aufzugeben.

Weniger Verfahrenshemmnisse, klare Zuständigkeiten und verbindliche Abläufe stärken die Planbarkeit für Vorhabenträger und beschleunigen dringend notwendige Investitionen in Hessens Verkehrswege.

 
Dr. Stefan Naas
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