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Gesetz zur Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste Prüfung

Das Studium der Rechtswissenschaften ist in Deutschland traditionell auf die erste Prüfung ausgerichtet, die aus einem staatlichen und einem universitären Teil besteht. Studierende, die dieses Studium nicht mit der ersten Prüfung abschließen – sei es, weil sie nicht zur staatlichen Pflichtfachprüfung antreten oder diese endgültig nicht bestehen – können trotz jahrelanger intensiver Studienleistungen bislang keinen akademischen Abschluss vorweisen. Dies stellt für die Betroffenen eine erhebliche Belastung dar und bedeutet zugleich einen ineffizienten Einsatz universitärer Ressourcen.

Dabei verfügen diese Studierenden regelmäßig über fundierte Kenntnisse im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht sowie über erfolgreich absolvierte Schwerpunktbereichsprüfungen. Ihre erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen entsprechen in Umfang und Niveau den Anforderungen eines Bachelorabschlusses, werden jedoch bislang nicht als solcher anerkannt. Ohne formalen Abschluss bleibt ihnen der Zugang zu konsekutiven Masterstudiengängen versperrt, und ihre beruflichen Perspektiven sind unnötig eingeschränkt.

Mit der Einführung eines integrierten Bachelors soll diese strukturelle Lücke geschlossen werden. Studierende, die sämtliche Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllt und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben, erhalten auf Antrag einen Bachelorgrad. Auch Studierende, die die erste Prüfung erfolgreich absolvieren, können diesen Abschluss zusätzlich beantragen.

Der integrierte Bachelor würdigt die bereits erbrachten Leistungen angemessen und schafft neue Bildungs- und Berufswege. Er ermöglicht den Zugang zu Masterstudiengängen, eröffnet alternative Karriereoptionen außerhalb der klassischen juristischen Berufe und trägt dazu bei, dem Fachkräftemangel im rechtswissenschaftlichen Umfeld entgegenzuwirken. Zugleich bleibt das bewährte System der staatlichen Prüfungen als Voraussetzung für Richteramt, Staatsanwaltschaft oder Anwaltschaft unangetastet.

Durch eine gesetzliche Regelung wird eine einheitliche, qualitätsgesicherte Vergabepraxis gewährleistet und eine Zersplitterung zwischen einzelnen Hochschulen vermieden. Der integrierte Bachelor ergänzt damit das bestehende Jurastudium sinnvoll, ohne zusätzliche Studiengänge oder Mehrbelastungen zu schaffen, und stärkt die Attraktivität des rechtswissenschaftlichen Studiums insgesamt.

Dr. Stefan Naas
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