Initiativen, Wirtschaft

Gesetz zur Flexibilisierung der Sonntagsöffnung im Advent

Viele hessische Städte und Gemeinden veranstalten in der Adventszeit Weihnachtsmärkte und kulturelle Ereignisse, die das öffentliche Leben prägen. Bislang ist eine Ladenöffnung an Adventssonntagen jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Gesetzentwurf ermöglicht künftig die Freigabe eines Adventssonntags pro Jahr – gebunden an einen kulturellen oder sozialen Anlass und zeitlich klar begrenzt. Der vierte Advent bleibt geschützt, ebenso die örtlichen Hauptgottesdienste.
So wird Innenstädten mehr Flexibilität gegeben, ohne den verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz aus den Augen zu verlieren.

Dr. Stefan Naas
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