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Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Gesetz zur Änderung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes

Das Hessische Denkmalschutzgesetz soll praxisnäher, effizienter und kommunalfreundlicher ausgestaltet werden. In der bisherigen Form führen insbesondere lange Abstimmungsprozesse zwischen unterer Denkmalschutzbehörde und Landesamt für Denkmalpflege häufig zu Verzögerungen. Für Eigentümer und Kommunen bedeutet das Unsicherheit, hohe Kosten und erschwerte Modernisierungen.

Die Novelle setzt hier an. Künftig wird die bislang zwingende Einvernehmensregelung durch eine Anhörung ersetzt. Die fachliche Stellungnahme bleibt erhalten, bindet die Entscheidung jedoch nicht mehr. Damit werden Verfahren beschleunigt und die kommunale Planungshoheit gestärkt.

Zudem wird erstmals eine gesetzliche Möglichkeit geschaffen, die Denkmaleigenschaft aufzuheben, wenn Eigentümer und die zuständige kommunale Vertretung dies übereinstimmend beschließen und eine zulässige Nutzung dauerhaft blockiert wird. Für besonders bedeutende Einzeldenkmäler bleibt ein Sicherungsmechanismus bestehen: Erhebt das Landesamt begründeten Widerspruch, entscheidet der Landtag.

Auch innerhalb geschützter Gesamtanlagen wird differenziert: Gebäude ohne eigenen Denkmalwert können künftig herausgenommen werden, sofern das Gesamtbild nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

So konzentriert sich der Denkmalschutz künftig stärker auf tatsächlich schützenswerte Objekte – bei gleichzeitiger Entbürokratisierung, mehr Planungssicherheit und klarer kommunaler Verantwortung.

Dr. Stefan Naas
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