Vor über 20 Jahren wurde die Washingtoner Erklärung 1998 unterzeichnet. Im Zusammenhang mit diesem Jubiläum wurde darüber berichtet, dass es sich bei 2.500 Werken aus der Kunstsammlung der Bundesregie- rung um NS-Raubkunstverdachtsfälle handeln könne.
Da im Nachgang der Washingtoner Erklärung sich vor fast 20 Jahren die Bundesregierung, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände in einer gemeinsamen Erklärung zur Auffindung und Rückgabe NS- verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes insbesondere aus jüdischem Besitz verpflichtet haben, ist es von großem Interesse zu erfahren, inwieweit die Herkunft von Kunst- und Kulturgütern in Landesbesitz mit Blick auf mögliche NS-Raubkunstverdachtsfälle erforscht wurde bzw. wird.
Die zentrale Stelle für Provenienzforschung in Hessen untersucht seit 2015 die im Zeitraum 1933 bis 1945 erworbenen Kunstwerke der hessischen Landesmuseen und der Museumslandschaft Hessen Kassel. Ziel ist es, Raubkunst ausfindig zu machen und sie den rechtmäßigen Eigentümern oder deren Erben zurückzugeben.
Das Land Hessen verfügt nach eigenen Angaben über einen sehr großen Bestand an Kunst- und Kulturgütern, die in den dafür zuständigen Landeseinrichtungen aufbewahrt, erforscht, restauriert und präsentiert werden (siehe Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 19/1186). Die Herkunft und Geschichte dieser Kunst- und Kultur- güter sind jedoch nicht Gegenstand der Untersuchungen der zentralen Stelle für Provenienzforschung.
Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:00057_NS-Raubkunst in Landesbesitz