Einer Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 29.03.2021 war zu entnehmen, dass das Programm „Corona Sofort-Kleinbeihilfe für Gastronomiebetriebe“ fortgeführt wird. Anträge seien demnach ab 1. April möglich. Im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung werden Zuschüsse für die Anschaffung von materiellen Wirtschaftsgütern gewährt. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Betrieb sowohl Speisen als auch Getränke anbietet. Heizgeräte für den Außenbereich werden nicht gefördert.
Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:05522_Unterstützung der hessischen Gastronomie in der Corona-Krise