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Windkraft – Zwei-Prozent-Ziel

Nach aktuellem Planungsstand der Regionalversammlung Südhessen (RVS) sollen im Regierungsbezirk Südhessen 1,3 % der Fläche der Windvorranggebiete ausgewiesen werden. Weitere 0,3 % sollen als „Weißflächen“ ausgewiesen werden. In Nord- und Mittelhessen wurde die im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getroffene Festlegung, 2 % der Landesfläche der Windkraftnutzung zur Verfügung zu stellen, umgesetzt. Das Regierungspräsidium Nordhessen hat Anfang April 2019 in Folge eines Normenkontrollverfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof eine erneute (Teil-) Offenlage des Teilregionalplans Energie Nordhessen angekündigt. Damit ist eine Änderung des bereits im Oktober 2016 beschlossen und im Mai 2017 vom Landeskabinett bestätigten Teilregionalplans Energie zu erwarten.

Hier finden Sie die Anfrage: KA_20:00549_Windkraft – Zwei-Prozent-Ziel