Initiativen

Zehntes Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches

Eine starke und handlungsfähige Elternvertretung ist ein wesentlicher Bestandteil einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung. Derzeit fehlen jedoch verbindliche Strukturen und eine verlässliche Unterstützung für die Landeselternvertretung sowie für die Gremien auf kommunaler und regionaler Ebene. Dies erschwert eine wirksame Interessenvertretung von Eltern und Kindern und schwächt ihre Beteiligung an politischen Entscheidungsprozessen.

Mit der Gesetzesänderung wird die Einrichtung von Elternvertretungen in hessischen Kindertagesstätten verbindlich geregelt. Damit wird sichergestellt, dass Eltern auf allen Ebenen – von der Kommune bis zur Landesebene – strukturiert eingebunden sind und ihre Anliegen effektiv vertreten können. Zugleich wird die ehrenamtliche Tätigkeit gestärkt: Mitglieder der Elternvertretung erhalten einen Anspruch auf bezahlte Freistellung, damit Engagement nicht an beruflichen Verpflichtungen scheitert. Private Arbeitgeber werden für entstehende Kosten erstattet, um eine gleichberechtigte Beteiligung zu ermöglichen.

Darüber hinaus wird die Landeselternvertretung organisatorisch und finanziell gestärkt. Das zuständige Ministerium übernimmt weiterhin die Durchführung der ersten fünf Wahlperioden, um stabile Strukturen zu gewährleisten. Zusätzlich erhält die Landeselternvertretung eine jährliche Finanzhilfe in Höhe von mindestens 120.000 Euro, um ihre Aufgaben dauerhaft und professionell wahrnehmen zu können.

Schließlich wird das Ministerium verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung vorzulegen. Die Landeselternvertretung erhält hierbei ein Anhörungsrecht, sodass die Perspektive der Eltern systematisch in die Weiterentwicklung der Betreuungsangebote einfließt.

Die Reform soll die Qualität der Kinderbetreuung nachhaltig verbessern, die Mitwirkung der Eltern stärken und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter fördern.

Dr. Stefan Naas
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.