Feststellungen: Die A 44 ist das letzte noch nicht abgeschlossene Projekt der „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“ und von erheblicher Bedeutung für die Verbindung zwischen Ost- und Westdeutschland. Trotz jahrzehntelanger Planung ist bislang kein Baurecht geschaffen worden. Unterschiedliche Bewertungen zwischen Landesverwaltung und Autobahngesellschaft führen zu weiteren Verzögerungen.
Forderungen: Einsatz der Landesregierung für die Aufnahme der VKE 11 der A 44 in den Katalog der Maßnahmen mit „überragendem öffentlichen Interesse“ im Rahmen des Planungsbeschleunigungsgesetzes des Bundes. Ziel ist eine rechtssichere und zügige Umsetzung des Projekts zur Stärkung der Infrastruktur und regionalen Entwicklung.
Hier finden Sie den Antrag: A 44 in das Planungsbeschleunigungsgesetz aufnehmen.
