Die Bundesregierung hat am 15.06.2023 auf die Kleine Anfrage, Drucks. 20/7078, der Fraktion CDU/CSU zum Thema „Transparenz über die Fragen der FDP und die Antworten der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz“ geantwortet. Zur Beantwortung von Frage 46 „Mit welchen Gas- und Strompreisen rechnet das BMWK in den nächsten 20 Jahren (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?“ verweist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die der Studie „Heizen mit 65 % erneuerbaren Energien – Begleitende Analysen zur Ausgestaltung der Regelung aus dem Koalitionsvertrag 2021“ zugrunde liegen. Die Verfasser der Studie weisen darauf hin, dass die Analysen im Zeitraum Februar 2022 bis März 2023 erstellt wurden und den Stand zum Erstellungszeitpunkt widerspiegeln. Im Ergebnis liegen die prognostizierten Preise für Erdgas inklusive CO2-Preis, für Strom (Wärmepumpen-Tarif) sowie Strom für Haushaltskunden im Jahr 2042 sogar leicht unter den Werten des Jahres 2022 (Erdgas mit CO2-Preis 2022: 18,85 ct/kWh – 2042: 16,53 ct./kWh; Strom (Wärmepumpentarif) 2022: 33,55 ct/kWh – 2042: 32,65 ct/kWh; Strom Haushaltskunden 2022: 41,94 ct/kWh – 2042: 40,27 ct/kWh). Das BMWK geht zudem davon aus, dass die hohen Preise des Jahres 2022 für Erdgas und Strom im Zeitraum bis 2042 in keinem einzigen Jahr mehr erreicht werden und die Relation von Erdgaspreis und Strompreis nicht verändert. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage hat der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Herr Dr. Nimmermann, unterzeichnet.
Die Anfrage finden Sie hier: https://stefan-naas.de/wp-content/uploads/2024/03/11471.pdf