Luftsicherheit gewähren – Sicherheitskontrollen übertragen – Wettbewerbsfähigkeit des Frankfurter Flughafens stärken
Voraussetzung für eine Übernahme der Rechts- und Fachaufsicht für die Luftsicherheitskontrollen in Frankfurt durch das Land Hessen ist eine Rückübertragung der Zuständigkeit auf das Land durch den Bund. Die Luftsicherheitsaufgaben nach § 16 Abs. 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder, die…
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