CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) und die hessische Wirtschaft
Der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) gilt. Seit dem 31. Januar 2024 müssen Importeure von bestimmten emissionsintensiven Produkten berichten, wie viele Güter mit welchem Kohlendioxid-Gehalt sie nach Deutschland eingeführt haben. CBAM ähnelt einem „CO2-Zoll“, mit dem die EU Unternehmen vor Nachteilen schützen möchte, die…
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