Planungszeit bei Infrastrukturprojekten des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes (MgvG)
Anfang dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) beschlossen. Dieses Gesetz sieht vor, dass das Eisenbahnbundesamt bzw. die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Vorhabensträger für Planungen in dem genannten Bereich ist und die vorbereitenden Planungsarbeiten bis zur Entscheidung des Bundestages erstellen muss. Dazu gehören…
Mehr dazu >