Verbilligte Veräußerung von landeseigenen Grundstücken zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaus
Am 16.10.2018 hat das Ministerium der Finanzen auf Grundlage des § 12 Abs. 2 des Haushaltsgesetzes 2018/2019 vom 2. Februar 2018 (GVBl. 2018 S. 7 f.) die Richtlinien zur verbilligten Veräußerung von landeseigenen Grundstücken zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaus erlassen. Bereits im Zuge des „Masterplan…
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