Bestellung der Rotwildsachverständigen im Hochtaunuskreis
Paragraph 40 (1) des Hessischen Jagdgesetztes (HJagdG) regelt die Beratung der Jagdbehörden. Demnach werden „bei den Unteren und der Oberen Jagdbehörde nach Anhörung der Jägerschaft und des Jagdbeirates sachkundige Personen (Jagdberater und Sachkundige) für die Dauer von jeweils vier Jahren bestellt.“ Seit dem 01.01.2001 ist…
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