Im Landesentwicklungsplan (Kapitel 5.3.4-5) wurde als landesplanerisches Ziel festgelegt: „Höchstspannungsfreileitungen zur Übertragung von Dreh- oder Gleichstrom (Stromübertragungsleitung) mit einer Nennspannung von 220 kV und mehr sind so zu planen, dass ein Abstand: – von 400 m zu Wohnge- bäuden und Gebäuden vergleichbarer Sensibilität, insbesondere Schulen,…
Im Rahmen des „Kommunalen Interessenmodell II“ (KIM II) konnten Kommunen Landesstraßenbauprojekte vorfinanzieren, für die im regulären Landesetat die Mittel fehlen. Das Modell ermöglicht auch die Vorfinanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen im Zuge von Ortsdurchfahrten. Land und Kommunen haben darüber verbindliche Vereinbarungen getroffen. Hier finden Sie die Anfrage:…